1. isolier te 30 - 50% bis BehandlungsabschlussLippenspalte (d.h. bis etwa ein Jahr nach der(ein- oder Operation)doppelseitig)
2. Lippen-Kiefer- 60 -70% bis zum Abschluss der Erstspaltebehandlung (d.h. bis etwa ein Jahr nachder Operation)50% bis um Verschluss der Kieferspalte(d.h. bis etwa zum 9.- 12. Lebensjahr)
3. Lippen-Kiefer- 100% bis zum Abschluss der Erst-Gaumenspalte behandlung(d.h. bis etwa zum 2. Lebensjahr)50% bis um Verschluss der Kieferspalte(d.h. bis etwa zum 9.- 12. Lebensjahr)
4. Gaumenspalte 100% bis zum 2. Lebensjahr(harter undweicher Gaumen)5. submuköse 0 - 30% bis zum AbschlussGaumenspalte, der Behandlungisolierte VelumspalteDa der Grad der Behinderung vorder ersten Operation am größten ist,empfiehlt sich eine möglichst frühzeitigeAntragstellung bereits vor derersten Operation.
Es besteht jedoch auch für dieEltern, die bisher aus Unkenntnis oderbewusst keinen Antrag gestellt haben,teilweise die Möglichkeit einer rückwirkendenBerücksichtigung. Bei derAntragstellung beraten wir Sie gerneund unterstützen Ihren Antrag durchentsprechende Befundberichte.Weitere Informationen erhalten Siebei den zuständigen Versorgungsämternoder über Selbsthilfeorganisationenwie die Wolfgang-Rosenthal-
Gesellschaft.
Quelle: http://www.uk-erlangen.de/e1768/e228...lt6048/LGK.pdf
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